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Der DTFB e.V. hat den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit vor dem
Hessischen Finanzgericht mit Sitz in Kassel gewonnen. Folgende Aussage
ist dem Urteil zu entnehmen: "Die Tätigkeit der
Klägerin in Gestalt des Drehstangen-Tischfußballs ist als Förderung der
Allgemeinheit im Sinne des § 52 Abs.1 S.1 und Abs.2 Nr. 2 S.1 AO
anzuerkennen, da es sich dabei um Sport i.S.d. Gesetzes handelt."
Mit dieser Entscheidung haben die
Richter klargestellt, dass es sich bei dem sgn.
Drehstangen-Tischfußball eindeutig um Sport handelt. Des Weiteren haben
sie deutlich gemacht, dass die Haltung der Finanzverwaltung, die
zahlreichen Tischfussballvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt hat,
unzutreffend ist.
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Reaktionen auf das Urteil des Finanzgerichtes Kassel
Nachdem das Finanzgericht Kassel die Tätigkeit des DTFB e.V. als
gemeinnützig anerkannt hat, wird der DTFB e.V. gemeinsam mit den
angeschlossenen Landesverbänden konsequent die Anerkennung des
Tischfussballsportes bundesweit weiter vorantreiben. In steuerlicher
Hinsicht wird zweigleisig verfahren werden. Zum einen werden über die
Landesverbände weitere Musterklagen vor anderen Finanzgerichten
erfolgen. Zum anderen wird der DTFB e.V. versuchen, eine Änderung der
steuerlichen Vorschriften herbeizuführen, die bislang einer steuerlichen
Anerkennung des Tischfussballsportes entgegenstehen. Sobald Letzteres
erreicht ist, wird bundesweit keinem Tischfussballverein mehr die
steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung versagt werden
können.
Darüber hinaus hat das Urteil des Finanzgerichtes Kassel
auch den Weg zu einer offiziellen Anerkennung des Tischfussballsportes
geebnet. Der DTFB e.V. wird daher zusammen mit den Landesverbänden
geeignete Schritte hin zu einer Anerkennung des Tischfussballsportes
durch die zuständigen Sportverbände in die Wege leiten.
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Quelle: www.dtfb.de
Wir bedanken uns beim DTFB und seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern!
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