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DTFB: Gemeinnützigkeit anerkannt |
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Der DTFB hat vor den Finanzgerichten eine Musterklage über die steuerliche Anerkennung des Tischfußballsportes geführt. Mit Urteil vom 23.06.2010 hat das Finanzgericht Kassel klargestellt, dass es sich bei dem sgn. Drehstangen-Tischfußball um Sport im Sinne von § 52 AO handelt. Die hiergegen eingelegte Revision zum BFH ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden, so dass das Urteil des FG Kassel rechtskräftig geworden ist. Der DTFB ist somit der erste Tischfußballverein in Deutschland, der nicht nur vorläufig als gemeinnützig i.S.d. Abgabenordnung anerkannt ist. Quelle: www.dtfb.de

Als langjähriger Partner des DTFB freuen wir uns sehr über diesen Erfolg. Wir bedanken uns für das persönliche und ehrenamtliche Engagement der vielen DTFB-Verantwortlichen. Auch 2011 werden wir wieder mit tatkräftigem und privatem Einsatz versuchen den DTFB bei seinen Plänen zu unterstützen.
Leonhart Betriebs GmbH und Fam. Fiedler
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