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Der DTFB e.V. hat den Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit vor dem Hessischen Finanzgericht mit Sitz in Kassel gewonnen. Folgende Aussage ist dem Urteil zu entnehmen: "Die Tätigkeit der Klägerin in Gestalt des Drehstangen-Tischfußballs ist als Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 Abs.1 S.1 und Abs.2 Nr. 2 S.1 AO anzuerkennen, da es sich dabei um Sport i.S.d. Gesetzes handelt."
Mit dieser Entscheidung haben die Richter klargestellt, dass es sich bei dem sgn. Drehstangen-Tischfußball eindeutig um Sport handelt. Des Weiteren haben sie deutlich gemacht, dass die Haltung der Finanzverwaltung, die zahlreichen Tischfussballvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt hat, unzutreffend ist.
Reaktionen auf das Urteil des Finanzgerichtes Kassel
Nachdem das Finanzgericht Kassel die Tätigkeit des DTFB e.V. als gemeinnützig anerkannt hat, wird der DTFB e.V. gemeinsam mit den angeschlossenen Landesverbänden konsequent die Anerkennung des Tischfussballsportes bundesweit weiter vorantreiben. In steuerlicher Hinsicht wird zweigleisig verfahren werden. Zum einen werden über die Landesverbände weitere Musterklagen vor anderen Finanzgerichten erfolgen. Zum anderen wird der DTFB e.V. versuchen, eine Änderung der steuerlichen Vorschriften herbeizuführen, die bislang einer steuerlichen Anerkennung des Tischfussballsportes entgegenstehen. Sobald Letzteres erreicht ist, wird bundesweit keinem Tischfussballverein mehr die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung versagt werden können.
Darüber hinaus hat das Urteil des Finanzgerichtes Kassel auch den Weg zu einer offiziellen Anerkennung des Tischfussballsportes geebnet. Der DTFB e.V. wird daher zusammen mit den Landesverbänden geeignete Schritte hin zu einer Anerkennung des Tischfussballsportes durch die zuständigen Sportverbände in die Wege leiten.
Quelle: www.dtfb.de
Wir bedanken uns beim DTFB und seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern!
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